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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

IP Interims-Partner
Hauptstrasse 19
4542 Luterbach
Schweiz
Stand: 18.09.2026


1. Geltungsbereich


Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Beratungs- und Dienstleistungen von IP Interims-Partner (nachfolgend «Auftragnehmerin»).
Sie bilden Bestandteil sämtlicher Verträge zwischen der Auftragnehmerin und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend «Auftraggeber»), sofern im jeweiligen Angebot, Auftrag oder Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Abweichende Vereinbarungen sind nur verbindlich, wenn sie von der Auftragnehmerin ausdrücklich bestätigt wurden.


2. Angebot und Vertragsabschluss


Die auf der Website dargestellten Dienstleistungen und Informationen stellen grundsätzlich kein verbindliches Vertragsangebot dar.
Ein Vertrag kommt zustande, wenn die Auftragnehmerin einen Auftrag ausdrücklich bestätigt, ein entsprechendes Angebot des Auftraggebers annimmt oder mit der vereinbarten Leistungserbringung beginnt.
Individuelle Angebote der Auftragnehmerin sind, sofern nicht anders angegeben, während [30 Tagen] gültig.
Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder der individuellen Vereinbarung.


3. Leistungsumfang


Die Auftragnehmerin erbringt Beratungs- und Unterstützungsleistungen im vereinbarten Umfang und nach den im jeweiligen Auftrag festgelegten Rahmenbedingungen.
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet die Auftragnehmerin eine fachgerechte Leistungserbringung, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen, unternehmerischen oder sonstigen Erfolg.
Die Auftragnehmerin ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer Leistungen geeignete Mitarbeitende, Fachpersonen oder externe Dienstleister beizuziehen. Die Auftragnehmerin bleibt für die vertragsgemässe Erbringung ihrer Leistungen verantwortlich, soweit gesetzlich zulässig.
Leistungen, die über den ursprünglich vereinbarten Umfang hinausgehen, werden separat verrechnet, sofern nichts anderes vereinbart wurde.


4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers


Der Auftraggeber stellt der Auftragnehmerin sämtliche Informationen, Unterlagen, Zugänge und sonstigen Angaben rechtzeitig und vollständig zur Verfügung, die für die Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlich sind.
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen richtig, vollständig und rechtmässig sind und dass er über die erforderlichen Rechte zur Nutzung und Weitergabe verfügt.
Verzögerungen oder Mehraufwände, die aufgrund verspäteter, unvollständiger oder fehlerhafter Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, können zu einer entsprechenden Verschiebung von Fristen und zu zusätzlichen Kosten führen.


5. Termine und Fristen


Vereinbarte Termine und Fristen sind verbindlich, sofern sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.
Kann die Auftragnehmerin einen vereinbarten Termin aufgrund von Umständen, die sie nicht zu vertreten hat, nicht einhalten, wird der Auftraggeber darüber nach Möglichkeit informiert und ein angemessener Ersatztermin vereinbart.
Als solche Umstände gelten insbesondere Ereignisse höherer Gewalt sowie erhebliche Verzögerungen durch Dritte, soweit diese für die Auftragnehmerin trotz zumutbarer Sorgfalt nicht vermeidbar waren.


6. Vergütung und Zahlungsbedingungen


Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder der individuellen Vereinbarung.
Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich die Preise in Schweizer Franken (CHF) und [inklusive/exklusive] der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Zusätzliche Leistungen und Aufwände, die nicht vom vereinbarten Leistungsumfang umfasst sind, werden nach vorgängiger Absprache oder, sofern eine vorgängige Absprache aufgrund der Umstände nicht möglich ist, nach dem vereinbarten Stundenansatz verrechnet.
Rechnungen sind innerhalb von [30 Tagen] ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
Bei Zahlungsverzug ist die Auftragnehmerin berechtigt, nach erfolgloser Zahlungserinnerung weitere Leistungen bis zur vollständigen Begleichung offener Forderungen zurückzuhalten.


7. Anpassungen und Zusatzleistungen


Änderungen oder Erweiterungen des Auftragsumfangs sind grundsätzlich zwischen den Parteien abzustimmen.
Entstehen durch nachträgliche Änderungswünsche, zusätzliche Besprechungen, Korrekturschleifen, zusätzliche Arbeiten oder fehlende bzw. nachträglich geänderte Informationen Mehraufwände, können diese zusätzlich verrechnet werden.
Die Einzelheiten können im jeweiligen Angebot oder Auftrag festgelegt werden.


8. Rechte an Arbeitsergebnissen


Die Auftragnehmerin behält sämtliche Rechte an von ihr entwickelten Konzepten, Methoden, Vorlagen, Arbeitstechniken, Know-how und sonstigen eigenen Grundlagen, soweit diese nicht ausdrücklich Bestandteil einer Übertragung an den Auftraggeber sind.
An individuell für den Auftraggeber erstellten Arbeitsergebnissen erhält der Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung die im jeweiligen Auftrag vereinbarten Nutzungsrechte.
Eine weitergehende Übertragung von Urheber- oder sonstigen Schutzrechten erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Soweit Arbeitsergebnisse Elemente oder Leistungen Dritter enthalten, gelten zusätzlich deren Nutzungs- und Lizenzbedingungen.


9. Vertraulichkeit


Die Parteien behandeln vertrauliche Informationen, die ihnen im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich und verwenden diese ausschliesslich für die Erfüllung des jeweiligen Auftrags.
Die Vertraulichkeitspflicht gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses weiter, soweit dies aufgrund der Natur der betreffenden Informationen erforderlich ist.
Nicht als vertrauliche Informationen gelten Informationen, die bereits öffentlich bekannt sind, ohne Verletzung einer Vertraulichkeitspflicht öffentlich bekannt werden oder deren Offenlegung gesetzlich vorgeschrieben ist.


10. Datenschutz


Die Auftragnehmerin bearbeitet Personendaten im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Weitere Informationen zur Bearbeitung von Personendaten, zu den Zwecken der Bearbeitung, zu Empfängern sowie zu den Rechten betroffener Personen sind in der separaten Datenschutzerklärung der Auftragnehmerin geregelt.
Die Datenschutzerklärung ist Bestandteil der rechtlichen Informationen der Website, soweit sie für die jeweilige Datenbearbeitung relevant ist.


11. Haftung


Die Auftragnehmerin haftet für Schäden, die sie durch vorsätzliche oder grobfahrlässige Verletzung ihrer vertraglichen Pflichten verursacht.
Soweit gesetzlich zulässig, wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Die Auftragnehmerin haftet insbesondere nicht für Schäden, die daraus entstehen, dass der Auftraggeber auf Grundlage von Beratungsergebnissen eigene geschäftliche, finanzielle, rechtliche oder sonstige Entscheidungen trifft, sofern die Auftragnehmerin ihre vertraglichen Pflichten ordnungsgemäss erfüllt hat.
Eine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder ausgebliebene Einsparungen wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingendes Recht entgegensteht.


12. Beratung und Verantwortung des Auftraggebers


Die Leistungen der Auftragnehmerin stellen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, keine Rechts-, Steuer-, Finanz- oder sonstige fachrechtliche Beratung durch entsprechend zugelassene oder qualifizierte Berufsträger dar.
Der Auftraggeber bleibt für die von ihm getroffenen Entscheidungen sowie für deren Umsetzung verantwortlich.
Sofern für ein Projekt die Beurteilung durch spezialisierte Fachpersonen erforderlich ist, kann die Auftragnehmerin dem Auftraggeber empfehlen, entsprechende Fachpersonen beizuziehen.


13. Beizug von Dritten


Die Auftragnehmerin ist berechtigt, für einzelne Leistungen oder Teile davon geeignete Dritte beizuziehen, sofern dies zur ordnungsgemässen Erfüllung des Auftrags erforderlich oder zweckmässig ist.
Soweit Dritte unmittelbar Leistungen gegenüber dem Auftraggeber erbringen oder eigene Vertragsbedingungen anwenden, können zusätzlich deren Vertrags- und Nutzungsbedingungen gelten.


14. Beendigung des Auftrags


Die Beendigung eines Auftrags richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung sowie den gesetzlichen Bestimmungen.
Bei einer vorzeitigen Beendigung des Auftrags sind die bis zum Beendigungszeitpunkt erbrachten Leistungen und entstandenen Aufwände zu vergüten.
Bereits erbrachte Leistungen, angefallene Fremdkosten sowie ausdrücklich bestellte oder nicht mehr stornierbare Leistungen können dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.
Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten, soweit sie gesetzlich oder vertraglich bestehen.


15. Höhere Gewalt


Kann eine Partei ihre vertraglichen Verpflichtungen aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer und ausserhalb ihres Einflussbereichs liegender Umstände vorübergehend nicht erfüllen, ist sie für die Dauer der Beeinträchtigung von der betreffenden Leistungspflicht befreit.
Die betroffene Partei informiert die andere Partei nach Möglichkeit über das betreffende Ereignis und dessen voraussichtliche Auswirkungen.


16. Kommunikation


Die Parteien können im Rahmen der Geschäftsbeziehung grundsätzlich elektronisch miteinander kommunizieren.
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die von ihm angegebenen Kontaktangaben korrekt und erreichbar sind.
Elektronisch übermittelte Mitteilungen gelten als zugestellt, sofern keine technischen oder sonstigen begründeten Anhaltspunkte für eine Nichtzustellung bestehen.


17. Änderungen der AGB


Die Auftragnehmerin kann diese AGB anpassen, sofern dies aufgrund von Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen, des Geschäftsmodells oder anderer sachlicher Gründe erforderlich ist.
Für bereits abgeschlossene Verträge gelten grundsätzlich die bei Vertragsabschluss vereinbarten AGB, sofern nicht eine spätere Änderung ausdrücklich vereinbart wurde oder gesetzlich etwas anderes vorgesehen ist.


18. Salvatorische Klausel


Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Die Parteien verpflichten sich, die betreffende Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt, soweit dies rechtlich zulässig ist.


19. Anwendbares Recht


Auf sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen der Auftragnehmerin und dem Auftraggeber ist Schweizer Rechtanwendbar, unter Ausschluss des Kollisionsrechts und, soweit gesetzlich zulässig, des Wiener Kaufrechts (CISG).
Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben vorbehalten.


20. Gerichtsstand


Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis gilt, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Auftragnehmerin als Gerichtsstand.
Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben vorbehalten.


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